Schlichtungsbehörde Kanton ZH

Wie ist die Schlichtungsbehörde zusammengesetzt?

Die Schlichtungsbehörde besteht aus der Vorsitzenden, ihrer Stellvertreterin sowie 16 Schlichterinnen und Schlichtern aus Wirtschaft und Verwaltung, welche die Interessen von Arbeitnehmer/innen bzw. Arbeitgeber/innen wahren.
Die Schlichtungsbehörde ist neutral und untersteht dem Amtsgeheimnis. Die Schlichtungsverhandlung wird in Dreierbesetzung durchgeführt, d.h. anwesend sind die Vorsitzende oder ihre Stellvertreterin sowie eine Schlichterin und ein Schlichter aus Kreisen von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen (privaten oder öffentlichen, je nach Natur des betreffenden Arbeitsverhältnisses).


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